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Die Firmenrechtsschutzversicherung findet Anwendung für Unternehmen, Selbständige und Freiberufler. Bei Interesse können auch die Familienmitglieder der vorweg aufgeführten Berufsgruppen mit abgesichert werden. Dabei werden in der Regel die Gerichtskosten inklusive der Kosten für Anwälte und Gutachter  übernommen. Der Versicherungsschutz umfasst dabei überwiegend die Rechtsgebiete Arbeitsrechtsschutz, Strafrechtsschutz, Schadenersatzrechtsschutz, Versicherungsvertragsrechtsschutz und Sozialgerichtsrechtsschutz.

 

Die gesetzlichen Regelungen in den verschiedenen Rechtsgebieten sind für den Unternehmer, Selbständigen oder Freiberufler oftmals sehr umfangreich und unübersichtlich. Dadurch können schnell Fehler des Versicherungsnehmer gemacht werden. Sofen diese Streitigkeiten sich auch durch Entgegenkommen und Kompromissbereitschaft nicht lösen lassen, bleibt für viele der Streitparteien nur der Weg vor das Gericht. In diesem Fall kann die Firmenrechtsschutzversicherung den Versicherungsnehmer vor den Kosten langwieriger Rechtsstreitigkeiten schützen. In einigen Fällen, kann der Unternehmer, Selbständige oder Freiberufler mit einer Firmenrechsschutzversicherung auch vor dem wirtschaftlichn Ruin bewahrt werden, entsprechend dem Motto: "Recht haben und Recht bekommen, sind zwei zwei Paar Schuhe". Besonders lohnenswert ist eine Firmenrechtsschutzversicherung für Verfahren vor dem Strafgericht und Arbeitsgericht. Diese Prozesse sind oftmals lagwierig und auch mit hohen Kosten verbunden.

 

Mittlerweile für viele Berufsgruppen nicht mehr über eine Firmenrechtsschutzversicherung absicherbar, ist der Bereich der vertraglichen Streitigkeiten. Ausgenommen davon sind freie Berufe wie beispielsweise Steuerberater und Ärzte. Insbesondere Streitigkeiten mit den Lieferanten bzw. Abnehmer sind für viele Rechtsschutzversicherungspolicen nicht mehr absicherbar. Einige Versicherer bieten aber einen abgeschwächten Vertragsrechtsschutz an. Dieser bietet Deckung für die sogenannten Hilfs- und Investitionsgeschäfte. Hierunter fällt beispielsweise der Kauf oder Verkauf von Büro- und Geschäftseinrichtungen, EDV oder Kommunikationsanlagen, solange dieser An- und Verkauf nicht als Haupttätigkeit ausgeübt wird. Neben dem Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte bieten die Versicherer immer mehr Unterstützung beim Eintreiben von ausstehenden Forderungen (Forderungs-Rechtsschutz). Teilweise wird ein preiswerter Zugang zu Inkassounternehmen angeboten. In einigen Verträgen können Kunden auch die Unterstützung der Inkassoabteilungen der Rechtsschutzversicherer nutzen. Aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen jedes Einzelnen sollte vor dem Abschuss einer Firmenrechtsschutzversicherung, die möglichen individuellen Risiken genau geprüft werden.

 

Sofern Fragen zur Firmenrechtsschutzversicherung bestehen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir sind in der Lage aus einer Vielzahl angebotener Versicherungsgesellchaften und Tarife, dass für Sie passende Angebot herauszufinden.

   


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