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Die Berufshaftpflichtversicherung die oftmals auch als Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bezeichnet wird, ist eine Haftpflichtversicherung für spezielle Berufe. Insbesondere Wirschaftsprüfer, Steuerberater, Notare, Rechtsanwälte, Architekten, Ingenieure, Ärzte u.s.w. sichern sich mit dieser Versicherungspolice gegen Personen-, Sach-, und insbesondere Vermögensschäden ab.

 

Eine Betriebshaftpflichtversicherung sichert nur Ansprüche ab, die aufgrund von Personen- oder Sachschäden oder aus diesen folgenden Vermögensschäden entstehen. Die Berufshaftpfichtversicherung sichert darüber hinaus auch Ansprüche ab, die aus einer fehlerhaften Beratung, Begutachtung, Verwaltung oder Handlung zu einem Schaden führte. Der Rechtsanwalt oder Steuerberater versäumt beispielsweise eine Klagefrist und der Mandant muss deshalb einen zu hohen Unterhalt an seine geschiedene Ehefrau entrichten bzw. der fehlerhafte Steuerbescheid wird rechtskräftig und der Mandant muss eine zu hohe Einkommenssteuer an das Finanzamt entrichten. Diesen finanziellen Nachteil, bei dem keine Person und auch keine Sache zu Schaden gekommen ist, nennt man einen Vermögensschaden. In den beiden vorweg aufgefühten Fällen würde eine Berufshaftpflichtversicherung unberechtigte Ansprüche abwehren und berechtigte Ansprüche zuzüglich Anwalts- und Gerichtskosten für den Versicherungsnehmer übernehmen. Dieser kauft sich mit seiner Berufshaftplichtversicherung auch einen so genannten "passiven Rechtsschutz" ein, in dem unberechtigte Ansprüche von der Versicherung abgewiesen werden.  

 

Sofern Rückfragen zum Thema Berufshaftpflichtversicherung bestehen oder ein umfangreicher Versicherungsvergleich gewünscht ist, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und freuen uns auf Ihren Anruf.  

 

 

 

 


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