Private Krankenversicherung

Mit der Einführung des Gesundheitsfonds zum 1. Januar 2009 wurden die Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen vom Gesetzgeber neu geregelt, ohne dabei dieses System nachhaltiger für die Zukunft zu gestalten. Die Belastungen der gesetzlich Versicherten stiegen durch den einheitlichen und staatlich festgelegten Beitragssatz von 15,5 Prozent auf ein neues Rekordhoch. Reichen einzelnen gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) diese Einnahmen nicht aus, so können diese einen Zusatzbeitrag von Ihren Versicherten verlangen. Von dieser Möglichkeit des Zusatzbeitrages machen mittlerweile bereits mehrere gesetzliche Krankenversicherungsgesellschaften Gebrauch. Spätestens mit einer Abkühlung der guten Konjunktur und damit der Beitragseinnahmen werden immer mehr gesetzliche Krankenversicherungsgesellschaften den Zusatzbeitrag einführen bzw. erhöhen müssen.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung versichert die private Krankenversicherung (PKV) einzelne Personen gegen einen individuellen Beitrag bei in der Regel frei auszuwählenden Tarifen. Die PKV ermöglicht ihren Mitgliedern in der Regel erheblich umfangreichere Leistungen als die GKV. Ob der Versicherte sich beispielsweise mit einem Mehrbettzimmer zufrieden gibt oder lieber in einem Ein- oder Zweibettzimmer untergebracht werden möchte, entscheidet der Versicherungsnehmer selbst. Diese Entscheidungsfreiheit besteht aber nur so lange, wie der Gesundheitszustand des Versicherten einen Wechsel der Versicherungsbedingungen zulässt oder ein entsprechender Optionstarif bei der Versicherungsgesellschaft abgeschlossen wurde. Im Zahnbereich oder für einzelne Leistungsarten können sich die Versicherten je nach Einkommen, Lebensstand und Risikobereitschaft ihren Vertrag individuell gestalten.
Dieser Vertrag kann im Normalfall nur vom Versicherungsnehmer gekündigt werden. Leistungskürzungen sind deshalb für den Versicherer im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht möglich. Kostensteigerungen im Gesundheitssektor können in der privaten Krankenversicherung nur über eine entsprechende Beitragsanpassung aufgefangen werden.
Eine private Krankenversicherung kann allerdings nur der Beamte, Selbständige und abhängig Beschäftige abschließen, der die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) in Höhe von 49.500 € im Jahr 2011 überschreitet.
Bei der Auswahl einer privaten Krankenversicherung machen insbesondere die umfangreichen und vom Leistungsumfang erheblich voneinander abweichenden Tarife und die Abweichungen bei den Unternehmenskennzahlen der am Markt befindlichen privaten Krankenversicherungsgesellschaften eine fachkundige Beratung bei der Auswahl einer privaten Krankenversicherung erforderlich.
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