Rürup-Rente

Seit dem Jahr 2005 gibt es eine weitere Form der staatlich geförderten Altersvorsorge, die Basisrente besser als "Rürup-Rente" bekannt. Den Namen gab ihr der Ökonom Bert Rürup, der die Bundesregierung bei der Rentenreform beriet.
Die Rürup-Rente wird nur über Steuervorteile gefördert. Ab dem Jahr 2011 können alle Steuerzahler 72 % der gesamten Beiträge zur Rürup-Rente bis zu den Höchstbeträgen bei Alleinstehenden von (20.000 € x 72 %) = 14.400 € und bei Verheirateten von (40.000 € x 72 %) = 28.800 € steuerlich geltend machen. Der als Sonderausgabe abzugsfähige Anteil erhöht sich bis zum Jahr 2025 jährlich um zwei Prozentpunkte. Im Jahr 2025 mindern somit 100 % der Aufwendungen für die Rürup-Rente die Einkommensteuer, bis zu den dann anzuwendenden Höchstbeträgen in Höhe von aktuell 20.000 € für Alleinstehende und 40.000 € für Ehepaare.
Rürup-Verträge werden in folgender Form angeboten:
- konventionelle Rentenversicherung,
- fondsgebundene Rentenversicherung,
- britische Versicherungen und
- Fondssparplan.
Bei den vorweg vorgestellten unterschiedlichen Formen des Rürup-Vertrages ist es von den persönlichen Verhältnissen, Risikobereitschaft und Präferenzen des Vorsorgenden abhängig, welche angebotene Form für ihn geeignet ist.
Damit die Basisrente staatlich gefördert wird, müssen die nachfolgenden Voraussetzungen bei der Rürup-Rente erfüllt sein. Es muss sich um eine lebenslange monatliche Leibrente handeln, die Auszahlung der Rente darf nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgen und die Ansprüche aus der Basisrente sind grundsätzlich nicht vererbbar, übertragbar, beleihbar und kapitalisierbar.
Mit der Rürup-Rente lassen sich die nachfolgenden Vorteile für die Versicherten erzielen:
- Absicherung des Langlebigkeitsrisikos durch den Erwerb einer lebenslangen, kapitalgedeckten Altersvorsorge,
- Die Rürup-Rente bietet Steuervorteile. Ab dem Jahr 2025 können 100 % der eingezahlten Beiträge für die Rürup-Rente bis zu den Höchstbeiträgen steuerlich geltend gemacht werden,
- Keine Anrechnung auf das Vermögen bei der Beantragung vom Arbeitslosengeld II,
- In der Ansparphase können Rürup-Verträge nicht gepfändet werden. In der Rentenphase können lediglich die Beträge gepfändet werden, die die Pfändungsgrenze überschreiten.
- Der Rentenbeginn ist flexibel,
- Die Integration einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, Witwen- und Hinterbliebenenversorgung ist möglich.
Bereits bei Abschluss einer Rürup-Rente in Form einer konventionellen Rentenversicherung garantieren die Versicherungen eine bestimmte Mindestverzinsung auf den Sparanteil. Dieser beträgt ab dem 01.01.2007 2,25 Prozent und wird zum 01.01.2012 auf 1,75 % gesenkt. Gelingt es den Versicherungsgesellschaften mehr als die garantierte Mindestverzinsung zu erwirtschaften, wird der übersteigende Betrag den Versicherten in Form einer Überschussbeteiligung gutgeschrieben. Bei der Rürup-Rente in Form der fondsgebundenen Rentenversicherung und dem Fondssparplan wird keine Mindestverzinsung gewährt. Dafür sind diese Angebote zum Teil mit Garantien unterlegt.
Zusätzlich bietet sich bei der Rürup-Rente die Möglichkeit, zusätzlich zu den regelmäßgen Sparbeiträgen mit einer Zuzahlung bis zu den Höchstbeträgen (20.000 €/40.000 €), die späteren Rentenansprüche zu erhöhen. Insbesondere Selbständige besitzen damit ein Instrument zur Optimierung ihrer Steuerbelastung.
Die Rürup-Rente bietet sich insbesondere für Selbständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind, an. Sie ist für diesen Personenkreis oftmals die einzige Möglichkeit, steuerbegünstigt für das Alter vorzusorgen. Aber auch ältere Sparer, die etwas für Ihre Altersvorsorge machen müssen und einer hohen Einkommensteuerprogression unterliegen, können aufgrund der bestehenden steuerlichen Regelungen eine interessante Nachsteuerrendite mit der Rürup-Rente erzielen.
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