Altersvorsorge

Die gesetzliche Rente steht vor erheblichen Schwierigkeiten. Immer weniger Beitragszahler müssen für immer mehr Rentner aufkommen. Noch kommen vier Erwerbstätige für einen Rentner auf. Im Jahr 2040 werden voraussichtlich zwei Beitragszahler die Kosten für einen Rentner tragen müssen. Deshalb ist Eigenverantwortung und Eigenvorsorge für jeden Einzelnen immer wichtiger.
Die Altersvorsorge in Deutschland baut traditionell auf die drei Säulen
- Gesetzliche Altersvorsorge,
- Betriebliche Altersvorsorge und
- Private Altersvorsorge
auf.
Die Einführung der Riester-Reform im Jahr 2001 und das Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes zum 01. Januar 2005 führten zu einer Verschiebung im Altersvorsorgesystem. Aus diesem Grunde wird neuerdings nicht nur vom "Drei-Säulen-Modell" gesprochen, sondern vom so genannten "Drei-Schichten-Modell". Mit der Einführung von Schichten bekommen insbesondere die betriebliche Altersvorsorge und die Riester-Rente durch die staatliche Förderung einen höheren Stellenwert gegenüber der gesetzlichen Altersvorsorge. Das Schichtenmodell setzt sich wie folgt zusammen:

Die erste Schicht, auch Basisversorgung genannt, umfasst neben der gesetzlichen Rentenversicherung und den berufsständischen Versorgungswerken auch die Basisrente, die vielen unter dem Begriff "Rürup-Rente" bekannt ist. Die Rürup-Rente ist eine in dieser Form bislang unbekannte kapitalgedeckte Leibrente, deren Beiträge wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung oder berufsständischen Versorgungswerken steuerlich geltend gemacht werden können. Ihr Leistungsumfang ist mit dem der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar.
Zur zweiten Schicht gehören die staatlich geförderten Zusatzversorgungen, wie die betriebliche Altersversorgung mit ihren fünf Durchführungswegen Pensionszusage, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Direktversicherung. Die private kapitalgedeckte Altersvorsorge, besser bekannt unter dem Begriff "Riester-Rente", wird ebenfalls der zweiten Schicht zugeordnet.
In der dritten Schicht werden alle Kapitalanlageprodukte zusammengefasst, die zwar den Lebensstandard im Alter mit absichern, aber nicht als Zusatzversorgung gefördert werden. Dazu zählen Kapital-, Lebens-, Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht, Immobilien, Aktien, Investmentfonds, Bundesschatzbriefe, Sparbuch und vieles mehr.
Die Entscheidung für eine Altersversorgung erfolgt zwischen den drei angebotenen Schichten und den damit verbundenen Möglichkeiten. Die Entscheidung für oder gegen ein Produkt ist von den individuellen persönlichen Verhältnissen jedes Einzelnen abhängig. Pauschale Empfehlungen führen oftmals nicht zum gewünschten Ergebnis.
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