Was sind geschlossene Fonds?

Der Begriff "Geschlossene Fonds" ist bislang nicht gesetzlich definiert. Anders als beispielsweise für Investmentfonds, für die spezielle gesetzliche Regelungen bestehen, unterliegen geschlossene Fonds zurzeit noch keiner bedeutenden staatlichen Kontrolle. Einzige Ausnahme ist ab Juli 2005 eine gesetzliche Prospektpflicht, die im Jahr 2004 durch das Anlegerschutzverbesserungsgesetz in das Verkaufsprospekt eingefügt wurde. Danach besteht erstmals die Pflicht, einen Prospekt zu erstellen, diesen bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) zu hinterlegen und genehmigen zu lassen. Der Vertrieb der Beteiligung darf erst beginnen, wenn der Prospekt von der BaFin genehmigt wurde.
Das sog. Emissionshaus (Emittent) führt die unterschiedlichen Partner einer unternehmerischen Beteiligung in einem Gesamtkonzept zusammen, prüft die steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und erstellt ein Gesamtkonzept. Nach Erstellung des Emissionsprospektes wird das Beteiligungsangebot bei privaten und institutionellen Anlegern platziert. Sind alle Anteile der Fondsgesellschaft an Anleger platziert, wird der Fonds geschlossen, d.h. der Anlegerkreis ist limitiert. Dies unterscheidet geschlossene von offenen Fonds, deren Fondsvolumen variabel ist.
Über geschlossene Fonds beteiligt sich der Anleger an einem oder mehreren, in der Regel vorher festgelegten Investitionsobjekten (wie z. B. Schiffen, Flugzeugen, Immobilien, Windkraftwerke, Solarkraftwerke, nicht öffentlich gehandelte Unternehmensbeteiligungen, Infrastrukturprojekte, Wald, Ländereien u.s.w.), an denen er sich alleine in der Regel nicht hätte beteiligen können. Das Investitionsvolumen ist meistens von vorn herein auf eine bestimmte Summe begrenzt, die in der Regel mit Eigenkapital und Fremdkapital finanziert wird. Das Eigenkapital wird von mehreren Anlegern aufgebracht, die sich dafür meistens in Form einer Kommanditgesellschaft als Kommanditisten beteiligen. Daraus resultierend ist der Anleger wirtschaftlicher Miteigentümer des Investitionsobjektes und am Gewinn und Verlust sowie den stillen Reserven der Fondsgesellschaft beteiligt.
Die Haftung ist bei einer Kommanditgesellschaft in der Regel auf die Höhe der Einlage begrenzt, sofern keine Nachschußpflicht im Gesellschaftsvertrag vereinbart wurde. Der Anleger partizipiert entsprechend seinem Anteil an den wirtschaftlichen und steuerlichen Ergebnissen des Investitionsobjektes.
Die Laufzeit eines geschlossenen Fonds liegt in der Regel zwischen 5 – 20 Jahren. Eine Rückzahlung der Anteile erfolgt durch Auflösung des Fonds, z.B. durch Verkauf des Investitionsobjektes. Eine vorzeitige Rückgabe der Fondsanteile ist nicht immer möglich und kann gegebenenfalls über so genannte "Zweitmarktbörsen" abgewickelt werden.
Bei der Investition in geschlossene Fonds handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung mit entsprechenden Chancen aber auch Risiken. Neben attraktiven Renditen können Anleger von den zwischen einzelnen Ländern üblichen gültigen Doppelbesteuerungsabkommen und den damit verbundenen zusätzlichen Freibeträgen profitieren. Bei Schiffsbeteiligungen wirkt sich die "Tonnagesteuer" sehr positiv auf die zu erzielende Nachsteuerrendite aus. Bei der Investition in einem geschlossenen Fonds handelt es sich in der Regel um einen Sachwert. Sollte aufgrund der zunehmenden Staatsverschuldung und der expansiven Geldpolitik der Zentralbanken die Inflationsraten erwartungsgemäß ansteigen, sollten Sachwerte davon profitieren.
Geschlossene Fonds werden von verschiedenen Gesellschaften wie beispielsweise, Scope Group, G.U.B, TKL Fonds, Fonds Media, fondstelegramm, Check-Analysen und anderen analysiert und bewertet. Eine positive Bewertung durch die vorweg aufgeführten Gesellschaften ist keine Garantie für einen erfolgreichen Verlauf der Beteiligung. Deshalb wird das unternehmerische Risiko dem Anleger durch eine Analyse auch nicht abgenommen. Die Beurteilung durch eine Gesellschaft ist für den potenziellen Anleger lediglich ein zusätzliches Hilfsmittel, um die Qualität des Beteiligungsangebotes zu bewerten.
Geschlossene Fonds eignen sich für den vermögenden Anleger und können ein sinnvolles Instrument zur Risikostreuung und der wirtschaftlichen und steuerlichen Optimierung sein. Deshalb bietet sich insbesondere für den vermögenden Anleger eine Beimischung von geschlossenen Beteiligungen bei seinen Kapitalanlagen an.
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