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Versicherungen


Als eine Versicherung wird das Grundprinzip der kollektiven Risikoübernahme (Versicherungsprinzip) bezeichnet. Viele Versicherte zahlen einen Geldbetrag (Versicherungsbeitrag) an eine Versicherungsgesellschaft. Für diese Einzahlungen (Versicherungsbeiträge) erhalten die einzelnen Versicherten im Schadensfall von der Versicherungsgesellschaft einen Ausgleich. Ein Schaden und damit der voraussichtliche Versicherungsfall tritt in der Regel nur bei wenigen Versicherten ein. Deshalb reicht das durch die Versicherungsgesellschaft bei den Versicherten eingesammelte Geld in der Regel aus, um die bei den einzelnen Versicherten aufgetretenen Schäden zu begleichen. 

 

Bei Abschluss einer Versicherung sollte zuerst eine Absicherung der existenziellen Risiken, wie beispielsweise 

  • Krankheit (Krankenversicherung),
  • Berufsunfähigkeit (Berufsunfähigkeitsversicherung)
  • Tod eines Einkommensempfängers (Risikolebensversicherung) und
  • Gesetzliche Schadensersatzpflicht nach § 823 BGB (Privathaftpflichtversicherung)

vorgenommen werden. 

 

Aufbauend auf die Absicherung der existenziellen Risiken können weitere Risiken, wie beispielsweise Altersarmut (private oder betriebliche Altersvorsorge) die Folgen eines Unfalls (Unfallversicherung), Verlust von Vermögen und Hausrat (Hausratversicherung) u.s.w. abgesichert werden.

 

Gerne unterstützen wir Sie bei einer Analyse, ob Ihre existenziellen Risiken abgesichert sind oder eine Überabsicherung mit Versicherungsprodukten bei Ihnen beseht.



Hinweis: Die Inhalte dieser Seiten sind allgemein gültig und nicht auf individuelle Bedürfnisse abgestimmt. Grundlage für den Abschluß einer Versicherung kann nur ein ausführliches persönliches Beratungsgespräch sein. Rechtsverbindliche Bestimmungen können ausschließlich den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers entnommen werden. Unter www.gdv.de (Homepage Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V.) erhalten Sie weitere Informationen.


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